Wir vertreten Ihre Interessen
Kanzlei Greiner Herrmann | Notariat · Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
Kompetente, umfassende Beratung und Interessenwahrnehmung erfordern Spezialkenntnisse nicht nur von den Rechtsanwälten und Notaren, sondern auch von unseren Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.
In enger Zusammenarbeit können wir die fachlich qualifizierte Bearbeitung jedes einzelnen Mandaten gewährleisten.
Regelmäßige Fortbildung ist für uns und unsere Mitarbeiter selbstverständlich.
Achim Walter Greiner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Notar
Achim Walter Greiner gründete 1993 zusammen mit Hans Joachim Herrmann die Kanzlei Greiner und Herrmann. Seit Ernennung zum Notar 2000 und Zulassung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2007 sind damit verbundene Tätigkeiten Schwerpunkte seiner Arbeit.
Wohnungseigentumsprobleme sind kein juristischer Standard mehr, sondern verbunden mit diversen Tücken im Detail. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle gesetzlicher Vorschriften sowie Rechtsprechung im Sinne eines sozialen Mietrechts, z.B. zum Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung, geprägt. Für den Vermieter ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seiner Immobilie. Im Gewerbemietrecht haben fehlerhafte Vertragsgestaltungen häufig gravierende finanzielle Nachteile für die Vertragsparteien.
Als Notar übernimmt Achim Greiner die unparteiische rechtliche Beratung in Fragen des Kauf-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts wie auch die steuerliche Bewertung des zu beurkundenden Willens der Vertragsparteien. Bei komplizierteren Vorgängen ist dabei die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ein Baustein für eine optimale Vertragsgestaltung.
Ehrenamtlich engagiert sich Achim Greiner im Verein Haus und Grund in Stormarn e.V. und berät diesen seit mittlerweile über 20 Jahren.
Hans-Joachim Herrmann
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Familienrecht | Notar
Nach Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens und anschließender Tätigkeiten in einer Anwaltskanzlei mit dem Fokus auf skandinavische Mandanten sowie einer Allgemeinkanzlei in Hamburg gründete Hans Joachim Herrmann 1993 zusammen mit Achim Greiner die Kanzlei Greiner und Herrmann in Bad Oldesloe mit Zweigstelle in Ahrensburg.
2002 erfolgte die Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht, 2004 die Ernennung zum Notar.
Im Notariat berät Hans Joachim Herrmann seine auch skandinavischen Klienten unparteiisch schwerpunktmäßig in den Bereichen des Kauf-, Gesellschafts-, Landwirtschafts-, Familien- und Erbrechts und beurkundet entsprechende vertragliche Regelungen. Dies geht einher mit der steuerlichen Beratung unter Einbindung der Steuerberater der beteiligten Parteien.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
Zertifiziertes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung u. Vermögenssorge e.V.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
Schwedischen Handelskammer in der Bundesrepublik Deutschland
Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung e.V.
Jägerprüfungsausschusses des Kreises Stormarn
Christina Hein
Rechtsanwältin
Nach dem erfolgreichen Absolvieren ihres juristischen Vorbereitungsdienstes unter anderem in einer renommierten Hamburger Immobilienrechtskanzlei ist Christina Hein seit 2019 in der Kanzlei Greiner und Herrmann als angestellte Rechtsanwältin tätig. Sie berät vorwiegend im Bereich des Zivilrechts mit besonderem Schwerpunkt auf dem Wohn- und Gewerberaummietrecht, dem Maklerrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Gemeinsam mit Achim Greiner berät Christina Hein regelmäßig die Mitglieder des Vereins Haus und Grund in Stormarn e.V. in miet- und immobilienrechtlichen Fragen.
Unsere Mitarbeiterinnen
Ute Arndt
Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen verfügen über fundierte Erfahrung in den Bereichen von Office-Organisation und Planung. Sie stehen unseren Mandanten als freundliche Ansprechpartner zur Verfügung.