Testament, Erbvertrag, Schenkungsvertrag, Information in Steuerangelegenheiten
Notariat
Kanzlei Greiner Herrmann | Notariat · Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
Notare als professionelle Berater
Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sind Handwerk des Notars und die Urkunden, die der Notar mit Ihren Angaben erstellt hat, haben eine besondere Beweiskraft.
Ein Vertrag endet nicht mit der Beurkundung. Deshalb kümmert sich der Notar auch um die Umsetzung der in der Urkunde festgehaltenen Regelungen. Insbesondere übernimmt der Notar sämtlichen Behördenverkehr und die notwendigen Eintragungen in öffentliche
Register.
Schwerpunkte
FOLGENDE TÄTIGKEITEN FALLEN IN UNSEREM NOTARIAT REGELMÄSSIG AN
Erbe und Schenkung
Familienrecht
Adoption, Ehe-oder Lebenspartnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung
Immobilien
Kauf oder Schenkung einer Liegenschaft (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung), Treuhandabwicklungen
Vorsorge
General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügungen
Wirtschaft
Gründung, Umwandlung oder Kauf eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge
Ihre Ansprechpartner: Achim Walter Greiner, Hans Joachim Herrmann
Kosten