Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Der Notar sorgt für die Sicherheit, dass Sie nicht in Beweisnot geraten (z.B. gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht).
Urkunden, die der Notar erstellt, haben eine besondere Beweiskraft. Eine notarielle Beurkundung setzt voraus, dass der Notar Sie ausführlich beraten und über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, das jeder wusste, was er tat.
Ein Vertrag endet nicht mit der Beurkundung. Deshalb kümmert sich der Notar darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Den Gang durch sämtliche Behörden sowie die notwendigen Eintragungen in öffentliche Register übernimmt der Notar für Sie. Außerdem überwacht er Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. In vielen Fällen wird der Notar als Treuhänder eingeschaltet.
Folgende Spezialgebiete bieten wir Ihnen an:
Erbe u. Schenkung Testament, Erbvertrag, Schenkungsvertrag, Information in
Steuerangelegenheiten
Familienrecht Adoption, Ehe-oder Lebenspartnerschaftsvertrag,
Scheidungsfolgenvereinbarung
ImmobilienKauf oder Schenkung einer Liegenschaft (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung), Treuhandabwicklungen
VorsorgeGeneral- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügungen
WirtschaftGründung, Umwandlung oder Kauf eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge
Ihre Ansprechpartner: Achim Walter Greiner , Hans Joachim Herrmann und Falk König




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