Falk König wurde im Jahr 1963 in Ahrensburg geboren. Nach dem Abitur studierte er in Hamburg Rechtswissenschaften, wo er auch sein erstes juristisches Staatsexamen ablegte. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Lübeck beendete er seine Ausbildung 1995 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Bereits während seiner Ausbildung war Herr König für verschiedene Rechtsanwaltskanzleien sowie als Assistent an der Universität Hamburg tätig. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt trat er 1996 in die damalige Kanzlei Greiner und Herrmann als Partner ein.
Im April 2007 wurde Herr König zum Notar ernannt.
Herr König verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Fachgebieten des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts.
Bereits im Jahr 2003 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr König ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (www.ag-arbeitsrecht.de).
Außerdem ist der Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. (www.vdaa.de).
Herr König ist des weiteren auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (www.verkehrsanwaelte.de).
Herr König ist Vorsitzender des Ausschusses zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten bei der Kreishandwerkerschaft Stormarn (www.handwerk-stormarn.de).
Herr Rechtsanwalt König ist Ansprechpartner für Sie in folgenden Bereichen:





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